Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 4. August 2026

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unterteilt in allgemeine und besondere Bedingungen. Die allgemeinen Bedingungen beziehen sich auf alle Arten von Aufträgen und sind daher für jeden Auftraggeber von Bedeutung, die besonderen Bedingungen enthalten spezielle Regelungen zu den dort jeweils genannten Dienstleistungen.

Teil A: Allgemeine Bedingungen

1. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Dienstleistungen von Olymp Agency GmbH, Elisabethinergasse 34, 8020 Graz. Diese AGB sind Bestandteil der Vertragsbeziehung zwischen Olymp Agency GmbH und dem Auftraggeber und gelten uneingeschränkt, sofern nichts anderes vertraglich festgesetzt wurde.
  2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind, auch ohne dass ihnen ausdrücklich widersprochen wird, für die Olymp Agency GmbH nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich anerkannt wurden.
  3. Die Olymp Agency GmbH behält sich das Recht vor, Änderungen an den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorzunehmen. Solche Änderungen werden dem Auftraggeber gegenüber wirksam, sofern er nach Übermittlung der aktualisierten AGB deren Einbeziehung in den Vertrag nicht binnen 14 Tagen ausdrücklich widerspricht.
  4. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In diesem Fall gilt eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt, als vereinbart.

2. Zustandekommen von Verträgen

  1. Durch Unterzeichnung der von der Olymp Agency GmbH übermittelten Auftragsbestätigung („Angebot“) erteilt der Auftraggeber einen rechtsverbindlichen, unwiderruflichen Auftrag für die dort aufgeführten Leistungen („Annahme“). An diese Annahmeerklärung ist der Auftraggeber gebunden, sobald die unterzeichnete Auftragsbestätigung der Olymp Agency GmbH zugeht („Vertrag“).
  2. Das Angebot gilt auch in dem Falle als angenommen, dass sich aus den Umständen, insbesondere aus einer begleitenden Korrespondenz oder mündlichen Abrede, der Wille des Auftraggebers ergibt, zu den in der Auftragsbestätigung genannten Konditionen zu kontrahieren.
  3. Abweichungen von den in der Auftragsbestätigung vorgesehenen Modalitäten des Auftrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  4. Jedes Angebot der Olymp Agency GmbH gilt nur für einen Zeitraum von 30 Tagen ab dem Ausstellungsdatum. Der Olymp Agency GmbH steht es bis zur schriftlichen Annahme durch den Auftraggeber frei, ein Angebot ohne Begründung zu widerrufen.

3. Ablehnen von Aufträgen

Olymp Agency GmbH ist berechtigt, die Annahme oder die Ausführung von Aufträgen abzulehnen, wenn deren Inhalt oder Form gegen gesetzliche oder behördliche Vorschriften verstößt oder Olymp Agency GmbH aus sonstigen Gründen nicht zumutbar ist (z.B. wegen Verstoß gegen religiöse und politische Neutralität, wegen absehbarer – auch nur vorübergehender – Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers oder weil der Auftraggeber der Olymp Agency GmbH gegenüber mit fälligen Zahlungen, auch aus anderen bei der Olymp Agency GmbH getätigten Aufträgen, in Verzug ist). Die Olymp Agency GmbH ist nicht verpflichtet, gegenüber dem Auftraggeber ihre Gründe für die Abstandnahme vom Auftrag zu erklären.

4. Ausführung von Auftragsleistungen

  1. Die Olymp Agency GmbH schuldet die sorgfältige Ausführung des Auftrages, mangels ausdrücklich anderer Vereinbarung aber keinen Erfolg. Der Umfang des Auftrages ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Die Olymp Agency GmbH hat gegenüber dem Auftraggeber keine Nachweispflicht bezüglich der zur Auftragserfüllung um- und eingesetzten Maßnahmen.
  2. Die Olymp Agency GmbH bemüht sich, ihre Auftragsleistungen an aktuelle technische Entwicklungen anzupassen. Die Olymp Agency GmbH behält sich zu diesem Zweck die einseitige Änderung des vereinbarten Auftrages vor, soweit diese nicht die Kernleistungen beeinträchtigt und unter Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers für diesen zumutbar sind.
  3. Sofern keine ausdrückliche abweichende Regelung getroffen wird, erfolgt die Ausführung des Auftrages an einem von der Olymp Agency GmbH frei wählbaren Ort und zu einer von der Olymp Agency GmbH frei wählbaren Zeit.
  4. Von der Olymp Agency GmbH angegebene Liefertermine sind unverbindlich. Soweit dies für den Auftraggeber zumutbar ist, kann Olymp Agency GmbH die Auftragsleistungen auch in Teilleistungen erbringen.
  5. Die Olymp Agency GmbH ist zum Einsatz von Subunternehmern ohne Anzeige an den Auftraggeber berechtigt.
  6. Die Leistungserbringung seitens der Olymp Agency GmbH gilt vorbehaltlich unvorhersehbarer oder vom Parteiwillen unabhängiger Ereignisse, wie z.B. alle Fälle höherer Gewalt sowie jede Verzögerung seitens der Subunternehmer der Olymp Agency GmbH. Als Fälle höherer Gewalt gelten insbesondere, aber nicht ausschließlich kriegerische Ereignisse, Terroranschläge, behördliche Eingriffe und Verbote, Pandemien und Seuchen, Energiemangel und Arbeitskonflikte. Im Falle eines Ereignisses höherer Gewalt ist die Leistungspflicht der Olymp Agency GmbH ohne jegliche Haftung ausgesetzt. Darüber hinaus werden Fristen für die Leistungserbringung im Falle höherer Gewalt entsprechend verlängert. Die vereinbarten Zahlungsbedingungen werden davon nicht berührt.
  7. Die Olymp Agency GmbH ist berechtigt, bei der Erbringung ihrer Leistungen Systeme künstlicher Intelligenz einzusetzen, insbesondere zur Erstellung von Texten, Bildern und Videos.
  8. Soweit die Olymp Agency GmbH KI-generierte Inhalte selbst veröffentlicht, hält sie die sie treffenden gesetzlichen Kennzeichnungs- und Transparenzpflichten (insbesondere nach der Verordnung (EU) 2024/1689) ein. Veröffentlicht der Auftraggeber Inhalte selbst oder verwendet er sie über den vereinbarten Zweck hinaus weiter, ist er für die Einhaltung der ihn treffenden Kennzeichnungs- und Transparenzpflichten selbst verantwortlich.
  9. Für ganz oder überwiegend KI-generierte Inhalte kann ein urheberrechtlicher Schutz eingeschränkt oder ausgeschlossen sein. Die Olymp Agency GmbH übernimmt keine Gewähr für die urheberrechtliche Schutzfähigkeit solcher Inhalte; die Nutzungsrechteeinräumung nach Teil A Punkt 9 bleibt davon unberührt.

5. Begriffsdefinitionen

  1. Betreuungsleistung: Eine fortlaufende Dienstleistung, die über eine vereinbarte Laufzeit erbracht wird, z.B. SEO-Betreuung, Betreuung des Google Unternehmensprofils, Betreuung von Werbekampagnen, KI-Sichtbarkeits-Betreuung oder Service- und Wartungspakete.
  2. Einmalige Leistung: Eine Leistung, die einmalig geschuldet wird, z.B. die Erstellung einer Website oder eines Videos sowie Einrichtungspauschalen.
  3. Keyword: Ein Suchbegriff, der über Suchmaschinen wie Google gesucht wird. Kann aus einem oder mehreren Worten bestehen.
  4. Backlink: Ein Link, der von einer externen Website auf die Website des Auftraggebers verweist.
  5. Google Unternehmensprofil (auch GMB): Der Unternehmenseintrag des Auftraggebers bei Google (Google Business Profile).
  6. Beitrag: Eine Veröffentlichung (z.B. Text, gegebenenfalls mit Bild) im Google Unternehmensprofil des Auftraggebers.
  7. Thema (auch KI-Keyword): Eine Suchanfrage oder ein Themenbereich, für den die Sichtbarkeit des Auftraggebers in KI-Systemen (z.B. ChatGPT, Gemini) verbessert werden soll.
  8. Erwähnung: Eine Nennung des Auftraggebers oder seiner Marke in externen Online-Quellen, die der Steigerung der Sichtbarkeit in KI-Systemen dient.
  9. Kampagne: Eine in sich geschlossene Werbekampagne im jeweiligen Werbekonto (z.B. Google Ads, Meta Ads), bestehend aus einer oder mehreren Anzeigengruppen mit Anzeigen.
  10. Unterseite: Eine einzelne Seite einer Website mit eigener URL.
  11. KI-Video: Ein mithilfe künstlicher Intelligenz erstelltes Werbevideo.
  12. Landingpage: Eine einzelne, auf ein bestimmtes Ziel ausgerichtete Unterseite zur Gewinnung von Anfragen. Funnel: Eine mehrstufige Formular- oder Abfragestrecke zur Qualifizierung von Anfragen.
  13. Reporting: Ein Bericht über die wesentlichen Kennzahlen der beauftragten Leistung. Servicegespräch: Ein Gesprächstermin zur Abstimmung über den Stand der Zusammenarbeit.

6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Olymp Agency GmbH bei der Auftragserfüllung bestmöglich zu unterstützen. Daher stellt der Auftraggeber insbesondere unentgeltlich und zeitgerecht alle für die Auftragserfüllung erforderlichen Mittel und Informationen zur Verfügung.
  2. Der Auftraggeber verschafft der Olymp Agency GmbH jederzeit Zugang zu den für ihre Tätigkeit notwendigen Informationen und unterrichtet die Olymp Agency GmbH unaufgefordert von allen für die Auftragserfüllung bedeutsamen Umständen und Neuerungen.
  3. Der Auftraggeber gewährleistet, dass von ihm zur Verfügung gestellte Vorlagen, Unterlagen oder Daten frei von Rechten Dritter und für die Auftragserfüllung durch die Olymp Agency GmbH geeignet sind. Er stellt die Olymp Agency GmbH von allen Ansprüchen Dritter, insbesondere wettbewerbs-, urheber-, marken- und namensrechtlicher Art, sowie von den Kosten einer etwaigen Rechtsverteidigung, frei. Eine Verpflichtung der Olymp Agency GmbH zur Überprüfung obgenannter Umstände besteht nicht.
  4. Der Auftraggeber ist für die Sicherung von der Olymp Agency GmbH zur Verfügung gestellten Daten und Informationen allein verantwortlich. Die Olymp Agency GmbH übernimmt keinerlei Verpflichtung zur Datensicherung und haftet nicht für den Verlust zur Verfügung gestellter Daten oder Informationen.
  5. Kommt der Auftraggeber einer seiner Mitwirkungspflichten nicht oder nur unzureichend nach, so gehen die daraus entstehenden nachteiligen Folgen, wie insbesondere zusätzlich anfallende Leistungen und Verzögerungen bei der Auftragserfüllung, zu seinen Lasten. Die Olymp Agency GmbH kann erbrachten Mehraufwand dem Auftraggeber in Rechnung stellen.

7. Preise, Zahlungsbedingungen

  1. Sofern in der Auftragsbestätigung nicht anders festgehalten, verstehen sich alle Preise in Euro sowie exklusive gegebenenfalls anfallenden Verkaufs-, Verbrauchs- oder sonstiger Steuern oder anderer behördlicher Abgaben.
  2. Die Vergütung wird unverzüglich nach Rechnungslegung fällig und ist sofort ohne Abzüge zahlbar. Olymp Agency GmbH ist berechtigt, bereits erbrachte Teilleistungen in Rechnung zu stellen. Die Zahlung ist zum Rechnungszeitpunkt fällig. Sofern ein Rabatt gewährt wird, so gilt dies nur unter der Voraussetzung einer Zahlung zum Fälligkeitszeitpunkt.
  3. Die Rechnungsstellung erfolgt nach den in der Auftragsbestätigung festgelegten Modalitäten. Falls keine Modalitäten festgelegt wurden, wird die Leistung bei Betreuungsleistungen in monatlichen Rechnungen und bei einmaligen Leistungen mit einer Rechnung abgerechnet. Einmalige Gebühren bei Betreuungsleistungen bleiben davon unberührt und können in jedem Fall sofort in Rechnung gestellt werden.
  4. Eingehende Zahlungen werden der ältesten offenen Rechnung und den gegebenenfalls dafür angefallenen Verzugszinsen gutgeschrieben.
  5. Olymp Agency GmbH ist berechtigt, vom Auftraggeber erhaltene Beträge mit vom Auftraggeber aus diesem oder anderen Verträgen geschuldeten Beträgen gegenzurechnen, dies unabhängig einer Widmung des Auftraggebers. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, fällige Zahlungen oder sonstige Olymp Agency GmbH geschuldete Beträge aus behaupteten Gegenforderungen, Rabatten, Abzügen oder sonstigen Umständen gegen die Forderungen von Olymp Agency GmbH gegenzurechnen oder einzubehalten.
  6. Gehen Zahlungen nicht fristgerecht bei der Olymp Agency GmbH ein, so kann die Olymp Agency GmbH Verzugszinsen ab dem Fälligkeitsdatum in gesetzlicher Höhe verlangen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Olymp Agency GmbH für sämtliche erlittenen Kursverluste zu entschädigen, die auf die nicht fristgerechte Zahlung des Auftraggebers oder darauf, dass der Auftraggeber nicht in der in der Auftragsbestätigung angeführten Währung bezahlt hat, zurückzuführen sind.

8. Laufzeit, Verlängerung und Kündigungsbedingungen

  1. Die Laufzeit von Betreuungsleistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Ist dort keine Laufzeit festgelegt, beträgt sie 12 Monate ab Leistungsbeginn.
  2. Betreuungsleistungen verlängern sich nach Ablauf der Laufzeit automatisch um jeweils weitere 12 Monate zu den zuletzt vereinbarten Konditionen, sofern der Vertrag nicht von einer der Vertragsparteien bis spätestens drei Monate vor Ende der jeweiligen Laufzeit schriftlich (E-Mail genügt) gekündigt wird. Eine solche Kündigung zum Laufzeitende ist kostenfrei.
  3. Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  4. Wünscht der Auftraggeber einen unberechtigten Rücktritt, eine unberechtigte Stornierung, eine unberechtigte Auflösung bzw. eine unberechtigte Kündigung des Vertrags oder zeigt einen eindeutigen Unwillen den Vertrag zu erfüllen, so verpflichtet sich der Auftraggeber eine einmalige Zahlung in Höhe von 70% des verbleibenden Gesamtbetrags zu leisten („Abschlagszahlung“), um die ausbleibenden Gewinne, die entstandenen Kosten und den organisatorischen Aufwand der Olymp Agency GmbH zu decken. Die Ausführung von Dienstleistungen wird mit Inkrafttreten der Auflösung gestoppt.
  5. Im Fall, dass dem Auftraggeber Sonderkonditionen, Rabatte oder kürzere Laufzeiten gewährt wurden, werden diese bei der Abschlagszahlung nicht angerechnet.
  6. Zu einer Rückzahlung von im Voraus bezahlten Leistungen ist die Olymp Agency GmbH nicht verpflichtet.
  7. Selbiges gilt bei einer Auflösung des Vertrags aus wichtigem Grund von Seiten der Olymp Agency GmbH.

9. Nutzungsrechte

  1. Die Olymp Agency GmbH gewährt dem Auftraggeber an den von ihr erbrachten Leistungen das räumlich und zeitlich nicht beschränkte Recht, diese vertragsgemäß zu nutzen („Nutzungsrechteeinräumung“).
  2. Dem Auftraggeber ist es untersagt, Unterlizenzen zu erteilen und die von der Olymp Agency GmbH erbrachten Leistungen zu vervielfältigen, zu verbreiten oder sonst wie zu verwerten.
  3. Bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung ist dem Auftraggeber der Einsatz der erbrachten Auftragsleistungen nur bis auf Widerruf gestattet. Die Olymp Agency GmbH kann den Einsatz solcher Auftragsleistungen, mit deren Vergütung sich der Auftraggeber in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges widerrufen.

10. Gewährleistung

  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von der Olymp Agency GmbH erbrachte Auftragsleistung unverzüglich nach deren Erbringung auf eine allfällige Mangelhaftigkeit hin zu überprüfen. Eine Mangelhaftigkeit muss binnen 14 Tagen nach Leistungserbringung unter Angabe der Mängel schriftlich angezeigt werden. Unterlässt der Auftraggeber die rechtzeitige Mängelanzeige, so kann er Ansprüche auf Gewährleistung, auf Schadenersatz wegen des Mangels selbst sowie aus einem Irrtum über die Mangelfreiheit der Sache nicht mehr geltend machen.
  2. Die Olymp Agency GmbH ist zur Gewährleistung im Hinblick auf erbrachte Auftragsleistungen nicht verpflichtet, soweit eine Unzulänglichkeit durch eine Veränderung der Auftragsleistung verursacht ist, die weder durch die Olymp Agency GmbH ausgeführt noch von der Olymp Agency GmbH gestattet wurde. Der Auftraggeber hat zu jedem Zeitpunkt den Beweis zu erbringen, dass die Mangelhaftigkeit der erbrachten Auftragsleistung bereits zum Zeitpunkt der Leistungserbringung vorlag und nicht erst durch nachträgliche Veränderungen entstanden ist.
  3. Stellt sich bei Arbeiten im Zusammenhang mit der Verbesserung behaupteter Mängel der Auftragsleistung heraus, dass tatsächlich kein Anspruch des Auftraggebers auf Gewährleistung besteht, so ist die Olymp Agency GmbH berechtigt, den entstandenen Aufwand auf der Grundlage der vereinbarten Preise zu verrechnen.
  4. Sollte die Olymp Agency GmbH zur Gewährleistung verpflichtet sein, gewährt diese nach eigener Wahl Ersatzleistung oder Gutschrift. Alle anderen Gewährleistungsbehelfe werden ausdrücklich ausgeschlossen. Der Auftraggeber wird der Olymp Agency GmbH im Rahmen des Zumutbaren bei der Beseitigung von Mängeln von Auftragsleistungen unterstützen.
  5. Die Olymp Agency GmbH ist zur Gewährleistung nur dann verpflichtet, wenn der Auftraggeber sein Recht auf Gewährleistung innerhalb von sechs Monaten ab Leistungserbringung gerichtlich geltend macht.

11. Haftungsbeschränkungen

  1. Bei schuldhaft verursachten Schäden ist die Haftung von Olymp Agency GmbH – gleich aus welchem Rechtsgrund – jeweils gemäß den folgenden Bestimmungen beschränkt.
  2. Die Olymp Agency GmbH haftet nicht, wenn Anweisungen oder Empfehlungen vom Auftraggeber nicht beachtet werden, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass der Schaden auch bei Beachtung der Anweisungen und Empfehlungen entstanden wäre.
  3. Die Olymp Agency GmbH haftet nicht, wenn der Auftraggeber den Auftrag betreffende Informationen unvollständig oder unrichtig weitergegeben hat, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass der Schaden auch bei vollständiger Information der Olymp Agency GmbH entstanden wäre.
  4. Olymp Agency GmbH haftet für Schäden nur insoweit, als diese von ihr grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden. Die Haftung von Olymp Agency GmbH für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, ausgenommen bei Personenschäden.
  5. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers gegen Olymp Agency GmbH müssen innerhalb einer Frist von sechs Monaten ab Kenntnis vom Schadenseintritt geltend gemacht werden.
  6. Der Beweis des Schadens sowie des Verschuldens seitens Olymp Agency GmbH obliegt dem Auftraggeber.

12. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

  1. Auf diese AGB und die vertraglichen Beziehungen zwischen der Olymp Agency GmbH und dem Auftraggeber, einschließlich vor- und nachvertraglicher Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, ist ausschließlich das Recht der Republik Österreich anwendbar, unter Ausschluss der Bestimmungen des UN-Kaufrechts.
  2. Für Streitigkeiten aus dem mit dem Auftraggeber geschlossenen Vertrag oder den dem Vertrag zugrunde liegenden AGB, einschließlich deren vor- und nachvertraglichen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, ist ausschließlich das Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz zuständig. Der Olymp Agency GmbH steht es jedoch frei, den allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers in Anspruch zu nehmen.

13. Allgemeines

  1. Es ist Olymp Agency GmbH gestattet, bei der Leistungserbringung angewandte oder gewonnene Erkenntnisse, soweit sie sich nicht spezifisch auf die Verhältnisse des Auftraggebers beziehen, anonymisiert auch anderweitig zu verwenden und verwerten.
  2. Sofern keine ausdrücklich abweichende Regelung getroffen wird, ist Olymp Agency GmbH berechtigt, den Namen des Auftraggebers (bzw. der Unternehmensgruppe, der der Auftraggeber angehört) einschließlich des Logos als Referenz auf der Internetseite oder anderen Werbematerialien von Olymp Agency GmbH zu nennen. Eine diesbezügliche Verpflichtung besteht jedoch nicht.
  3. Der Vertrag und die aus diesem erwachsenden Rechte und Pflichten dürfen vom Auftraggeber nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Olymp Agency GmbH abgetreten werden.

Teil B: Besondere Bedingungen

1. Suchmaschinenoptimierung SEO

  1. Die Olymp Agency GmbH sichert keine bestimmte Platzierung in der organischen Google-Suche innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu. Google-Platzierungen entstehen durch Algorithmen, auf die Olymp Agency GmbH keinen direkten Einfluss hat.
  2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine eigenständigen SEO- oder Linkbuilding-Maßnahmen ohne Absprache mit der Olymp Agency GmbH durchzuführen. Die Olymp Agency GmbH übernimmt keine Haftung für Veränderungen auf der Website des Auftraggebers. Der Auftraggeber verpflichtet sich – sofern nicht anders vereinbart – der Olymp Agency GmbH Zugang zu den sogenannten Trackingtools (bspw. Google-Analytics), FTP-Zugriff und/oder CMS-Zugang (bspw. WordPress, Typo3) während der gesamten Vertragslaufzeit zu gewähren. Eine Neugestaltung der Website des Auftraggebers oder eine Überarbeitung der Seitenstruktur werden nicht ohne vorherige Absprache mit der Olymp Agency GmbH durchgeführt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei Vertragsbeginn sämtliche Domains zu nennen, welche seine Webpräsenz wiedergeben. Sollte die Olymp Agency GmbH von Seiten des Auftraggebers keinen Zugang zum Tracking-Tool, kein FTP-Zugriff und/oder CMS-Zugang gewährt werden, trägt der Auftraggeber eventuell anfallende Kosten durch Aufwendungen eines Dritten (z.B. Internetagenturen oder Provider). Die Olymp Agency GmbH übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Daten von Drittanbietern.

2. Betreuung von Werbekampagnen (z.B. Meta Ads, Google Ads)

  1. Die Olymp Agency GmbH sichert keinen bestimmten Erfolg innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu. Die Anzahl der Anfragen und der generierte Umsatz hängen von Faktoren ab, auf die die Olymp Agency keinen konkreten Einfluss hat.
  2. Jede Rechteeinräumung zur Nutzung der erstellten Werbematerialien (Grafiken, Videos, Texte, etc.) erlischt in dem Moment, da kein aktiver Vertrag zur Betreuung von Werbekampagnen zwischen der Olymp Agency GmbH und dem Auftraggeber besteht. Nutzt der Auftraggeber entgegen dieser Vereinbarung die Werbematerialien weiter, so verpflichtet er sich zur Zahlung der doppelten Betreuungsgebühr für den Zeitraum des Rechteverstoßes als Vertragsstrafe – mindestens jedoch zu 10.000 Euro.

3. KI-Sichtbarkeit

  1. Die Olymp Agency GmbH sichert keine bestimmten Nennungen, Platzierungen oder Sichtbarkeitswerte in KI-Systemen (z.B. ChatGPT, Gemini, Perplexity) zu. Ob und wie KI-Systeme Inhalte und Erwähnungen auswerten, bestimmen Algorithmen Dritter, auf die die Olymp Agency GmbH keinen direkten Einfluss hat.
  2. Erwähnungen werden auf externen Online-Quellen veröffentlicht. Auf deren dauerhafte Verfügbarkeit und spätere inhaltliche Änderungen hat die Olymp Agency GmbH nach der Veröffentlichung keinen Einfluss.

4. Gestaltungs- und Agenturdienstleistungen

  1. Die Ansicht einer durch Olymp Agency GmbH auftragsgemäß erstellten Agentur- und Gestaltungsleistung zum Zweck der Freigabe durch den Auftraggeber erfolgt online im Internet. Bei Druckaufträgen ist Olymp Agency GmbH zur Übermittlung von Korrekturabzügen nicht verpflichtet. Die Freigabe jeglicher beauftragter und von Olymp Agency GmbH erstellter Agentur- und Gestaltungsleistungen gilt als erteilt, soweit der Auftraggeber dieser nicht nach deren Übermittlung binnen 8 Tagen online oder schriftlich gegenüber Olymp Agency GmbH widerspricht. Änderungen des ursprünglich beauftragten Inhaltes bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung von Olymp Agency GmbH; gleiches gilt für nachträgliche Änderungen des Inhalts durch den Auftraggeber selbst nach Freischaltung bzw. Freigabe der Agentur- und Gestaltungsleistung, soweit diese Veränderungsmöglichkeit durch den Auftraggeber nicht bereits Vertragsinhalt ist.
  2. Wünscht der Auftraggeber Änderungen an Agentur- und Gestaltungsleistungen, die durch die Olymp Agency GmbH erstellt wurden, verpflichtet sich der Auftraggeber alle Änderungen in einer einzigen Nachricht der Olymp Agency GmbH schriftlich mitzuteilen (Revision). Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart steht dem Auftraggeber eine Revision zu. Durch weitere, unvollständig übermittelte oder verspätete Revisionen entstandene Aufwände, können dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.
  3. Der Auftraggeber räumt Olymp Agency GmbH das Recht ein, ein Logo von Olymp Agency GmbH und einen Urheberhinweis in die Agentur- und Gestaltungsleistung einzubinden und diesen, wenn dies möglich ist, gegebenenfalls mit der Website von Olymp Agency GmbH zu verlinken. Der Auftraggeber wird alle Schutzvermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert übernehmen. Dies gilt insbesondere auch für in einem etwaigen Quellcode angebrachte Hinweise auf den Urheber. Dies ändert nichts daran, dass der Auftraggeber für den Inhalt der erstellten Gestaltung nach Freigabe selbst haftet und Olymp Agency GmbH aus allen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter freistellt. Olymp Agency GmbH hat das Recht, die beauftragte Vertragsleistung oder deren Vorstufen, auch soweit sie vom Auftraggeber bereitgestellte Vorlagen beinhaltet, zu Präsentationszwecken zu verwenden, insbesondere auch in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen und, wenn dies möglich ist, dazu entsprechende Links in ihrem Internetauftritt zu setzen.